„In jeder Minute, die du im Ärger verbringst, versäumst du 60 glückliche Sekunden deines Lebens.“

Albert Schweitzer

Beratungshilfe: Wie komme ich zur Therapie?

Treppenaufstieg - Verhaltenstherapie als Ausweg

Zunächst stellt der Hausarzt oder ein Facharzt fest, dass die Beschwerden der Person nicht (ausschließlich) auf körperliche Ursachen zurück zuführen sind. Entsprechend sollte vom Arzt eine Überweisung für Psychotherapie ausgestellt werden.
Dann besteht die Möglichkeit, sich zunächst an eine Beratungsstelle (z.B. Paritätischer) zu wenden, wo in aller Regel schneller Termine zu bekommen sind als bei einem Psychotherapeuten und wo keine Überweisung erforderlich ist.

Parallel ist zu empfehlen, Kontakt zu einem oder mehreren Psychotherapeuten aufzunehmen, da auch die Ersttermine (Vorstellungstermine bzw. Kennenlern-Termine) in aller Regel nicht sofort zur Verfügung gestellt werden können. Im Rahmen solcher Ersttermine geht es in aller Regel darum, was die Person für Schwierigkeiten hat, inwieweit der Alltag dadurch beeinträchtigt ist, was die Person bislang unternommen hat, um die Beschwerden los zu werden usw. Im Rahmen dieses Austausches ist es die Aufgabe des Psychotherapeuten festzustellen, ob eine Störung gemäß ICD-10 Kapitel F vorliegt. Eine solche Diagnose ist Voraussetzung für die Kostenübernahme einer Psychotherapie durch die Krankenkasse.

Am Ende dieses Vorstellungstermins wird der Psychotherapeut mitteilen, ob bei ihm sofort eine Behandlung begonnen werden kann oder die Möglichkeit besteht, sich bei ihm auf einer Warteliste eintragen zu lassen. Sofern Sie sich dafür entscheiden, wird der Psychotherapeut sich dann bei Ihnen melden, wenn bei ihm ein Therapieplatz frei ist. Dies kann bisweilen einige Monate dauern