Kosten für therapeutische Leistungen in der Praxis
Für gesetzlich versicherte Personen entstehen aktuell keine Kosten für Behandlungen mit Verhaltenstherapie, wenn die Versichertenkarte vorgelegt und eingelesen werden konnte.
Für Selbstzahler und für hypnotherapeutische Leistungen generell werden aktuell 30 € je vollendete 10 Minuten berechnet. Der Preis ist nicht verhandelbar. In der Regel dauern einzelne Termine etwa 50-60 Minuten. Beim Anamnesetermin im Vorfeld von hypnotherpeutischen Behandlungen sind etwa 1,5-2 Stunden einzuplanen, da in diesem Termin auch eine sogenannte Probehypnose durchgeführt wird.
Bei privat versicherten Personen kommt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in ihrer jeweils aktuellen Version zur Anwendung. Erbrachte Leistungen werden grundsätzlich mit dem 2,3-fachen Satz (außer Diagnostikleistungen mit 1,8-fachen Satz) berechnet.
Der Gesamtbetrag ist immer am Tag der Sitzung in der Praxis bar oder mit EC-Karte zu begleichen.
Für vereinbarte aber nicht wahrgenommene oder zu spät abgesagte Termine (weniger als 24 Stunden vor Termin) wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 % des zu erwartenden Terminwertes fällig. Die Voraussetzungen des § 615 BGB liegen vor, da bei einer Psychotherapie Termine nach Datum und Uhrzeit vereinbart werden und deshalb eine bestimmte Behandlungszeit nur für den Klienten reserviert wird (sog. Bestellpraxis). Daraus ergab und ergibt sich, dass vereinbarte Termine mindestens 24 Stunden vorher abzusagen sind, andernfalls kann und wird ein Ausfallhonorar bis in voller Höhe des gegenwärtigen Stundensatzes in Rechnung gestellt werden.

